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27.01.2014

Arbeitsmarkt

IZA-Studie zu flexiblen Arbeitswelten

Zeitarbeit ein Normalarbeitsverhältnis

 

Unter dem Titel „Flexible Arbeitswelten“ veröffentlichte jetzt das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) eine Studie zur Entwicklung des Arbeitsmarktes, die von falschen Voraussetzungen ausgeht, da sie Zeitarbeit als atypisches Beschäftigungsverhältnis einordnet.

Das iGZ-Mittelstandsbarometer zeigt: Mittelständische Zeitarbeit ist stabil und unbefristet.

In der im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellten Untersuchung wird festgestellt, dass jeder vierte Arbeitnehmer in so genannten atypischen Beschäftigungsverhältnissen (Minijobs, Zeitarbeit) arbeite, aber der Anteil der regulären Arbeit nicht abgenommen habe, sondern sogar gewachsen sei. Minijobs und Zeitarbeit gingen also nicht zu Lasten von regulären Arbeitsplätzen.

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Normalarbeitsverhältnis

Zeitarbeit entspricht einem Normalarbeitsverhältnis mit allen gleichen Rechten und Pflichten wie jeder andere Job in Deutschland auch. Einziger Unterschied: Arbeitnehmer sind nicht in dem Unternehmen tätig, in dem sie angestellt sind. Vollkommen außer Acht gelassen wurden dabei zudem Fakten, wie sie etwa im von der SI GmbH Dortmund gepflegten iGZ-Mittelstandsbarometer dokumentiert sind: 81,2 Prozent der Arbeitsverträge sind unbefristet, 90,9 Prozent der Zeitarbeitnehmerschaft arbeiten in Vollzeit.

Doppelte Chance

Über ein Drittel, 36,5 Prozent, werden von den Kundenunternehmen in die eigene Stammbelegschaft übernommen. Zeitarbeit bietet also eine doppelte Chance auf dem Weg in den Arbeitsmarkt – 64 Prozent der Zeitarbeitnehmerschaft war vorher ohne Beschäftigung. Zumindest wird in der Untersuchung notiert, dass die Flexibilität der Arbeitsverhältnisse eine stetig steigende Rolle in der deutschen Wirtschaft spielt. Interessanter Aspekt der Bertelsmann-Studie: Laut Statistik beträgt der Gesamtanteil der Zeitarbeitsbranche an der deutschen Wirtschaft lediglich 2,4 Prozent. (WLI)

Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. www.ig-zeitarbeit.de

 

04.12.2013

Zeitarbeit zahlt schlecht?

Gehaltsstudie: Entgeltreport Zeitarbeit zeigt Entlohnung von Zeitarbeitnehmern auf

Stuttgart, 4.12.2013 (m) Mit durchschnittlich 8,90 Euro verdienen Mitarbeiter in der Zeitarbeit bereits in der Entgeltgruppe EG1 deutlich über Tarif. In einer unabhängigen Studie wurden die Daten von 160 Personaldienstleistern ausgewertet, die rund 50.000 Zeitarbeitnehmer repräsentieren.

 

 

Wie hoch ist das real gezahlte Entgelt in der Zeitarbeit wirklich? Unter dieser Fragestellung hat die Stuttgarter Beratungsagentur markenfrische Kommunikation Daten von 160 Personaldienstleistern ausgewertet. Das Fazit: In allen Entgeltgruppen liegt die durchschnittliche Bezahlung deutlich über den in Tarifverträgen vereinbarten Entgelten.

 

Bereits in der untersten Entgeltgruppe (EG1) – diese beschreibt Hilfstätigkeiten, für die lediglich eine betriebliche Einweisung erforderlich ist – liegt die durchschnittliche Entlohnung West ohne die Berücksichtigung von Branchenzuschlägen bereits bei 8,44 Euro pro Stunde. Im Tarifvertrag vorgesehen sind 8,19 Euro (West).

 

Unter Berücksichtigung der Branchenzuschlagstarife, die seit November 2012 gültig sind und für neun Wirtschaftsbereiche vereinbart wurden, liegt der Durchschnittsverdienst in der EG1 bei einem Wert von 8,90 Euro pro Stunde und damit 8,7% über Tarif. Auch in den Tarifgruppen EG2 bis EG9 zeigt die Studie, dass eine übertarifliche Bezahlung heute zum Quasi-Standard zählt. Vergütungen von mehr als 30% über Tarif sind hier keine Seltenheit.

 

„Insbesondere im Bereich der oberen Entgeltgruppen zeigt sich, dass zum regulären Tarifentgelt heutzutage nur noch wenige Arbeitsverträge abgeschlossen werden können“, sagt Andreas Schöning, Geschäftsführer von markenfrische, „doch auch in den unteren Entgeltgruppen, die einfache Hilfstätigkeiten betreffen, zeigt sich ein klarer Trend zur übertariflichen Bezahlung.“

 

Auch bei über- bzw. außertariflichen Entgeltbestandteilen ist die Personaldienstleistungsbranche mittlerweile gut aufgestellt: Fast alle ausgewerteten Unternehmen übernehmen Aufwendungen für Fahrgeld, Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets; ein weiterer Schwerpunkt hier liegt im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge oder der vermögenswirksamen Leistungen.

 

„Eine der großen Herausforderungen der Personaldienstleister liegt im Bereich des Recruitings. Eine gesunde Entgeltstruktur zählt gerade in der Zeitarbeit zu einem wichtigen Erfolgsfaktor bei der Gewinnung von Mitarbeitern – ergänzend zu wichtigen Themen wie Attraktivität der Kundenprojekte und Flexibilität der Arbeitseinsätze.“ resümiert Schöning, der sich mit seinem Team auf die strategische Kommunikationsberatung von HR-Dienstleistern spezialisiert hat.

 

Der Entgeltreport Zeitarbeit hat zum Ziel, Transparenz über die reale Vergütung von Zeitarbeitnehmern zu schaffen. Darüber hinaus soll die politische, gesellschaftliche sowie mediale Diskussion über Zeitarbeit auf eine objektive und sachliche Ebene verlagert werden.

 

Insgesamt haben an der Erhebung über 160 Unternehmen der Branche mitgewirkt, die eine Gesamtarbeitnehmerschaft von rund 50.000 Mitarbeitern repräsentieren. Der Entgeltreport Zeitarbeit kann kostenfrei auf der Website von markenfrische Kommunikation (www.markenfrische.de) heruntergeladen werden.

 

 

 

 


 

 

Ansprechpartner

Medienanfragen zum Entgeltreport Zeitarbeit 2013 richten Sie bitte direkt an

 

Andreas Schöning
Geschäftsführer

markenfrische Kommunikation GmbH

Telefon 0711 252502-21

E-Mail a.schoening@markenfrische.de

29.11.2013

Koalitonsvertrag

Zeitarbeit erfüllt Koalitionsforderungen

27.11.2013

iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz kommentiert Koalitionsvereinbarung

„Im Prinzip erfüllt die tarifierte Zeitarbeit bereits jetzt alle hehren Branchenziele, die nun in der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU-SPD stehen“, erklärte iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz. Allerdings müsse bei der späteren gesetzlichen Umsetzung der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Neuregelungen für die Zeitarbeit beachtet werden, dass bestehende Tarifverträge nicht ausgehebelt werden.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: "Tarifverträge nicht aushebeln."

Die geplante Begrenzung der Höchstüberlassungsdauer auf 18 Monate sei für die Zeitarbeit und ihre Kundenbetriebe allerdings ein großer Schritt zurück. Eine Beschränkung liefe allen Interessen zuwider, denn es gebe Auftragslagen, die auch eine längere Einsatzzeit erfordern. Jedoch bestehe die Möglichkeit, längere Einsatzzeiträume durch Betriebsvereinbarungen zu regeln. Die geltenden Tarifverträge in der Zeitarbeit sichern bereits jetzt eine angemessene und faire  Bezahlung der Zeitarbeitnehmer.

Branchenzuschläge

Die schon existierenden Branchenzuschläge stellen die Zeitarbeitskräfte bereits weitgehend mit den Stammarbeitnehmern gleich. Ein gesetzlicher Regelungsbedarf zur gleichen Entlohnung mit den Stammbeschäftigten ist daher unnötig, so Stolz.

Regelungen ignoriert

Mit der Koalitionsvereinbarung wird leider erneut demonstriert, dass die Politik viele längst real existierende Tarifregelungen in der Zeitarbeitsbranche völlig ignoriert und mit geplanten Einschränkungen weit über das Ziel hinausschießt. Dies verbreite nur Unsicherheit und schadet letztlich der Gesamtwirtschaft“, zeigte sich Stolz verärgert. Bestes Beispiel sei die Koalitionsabsicht, den Einsatz von Zeitarbeitnehmern als Streikbrecher zu unterbinden.

Befremdlich

„Dieses Thema wurde von den Sozialpartnern im neuen iGZ-DGB-Tarifwerk doch schon komplett reguliert und untersagt den Einsatz von Zeitarbeitnehmern bei Kundenunternehmen, die bestreikt werden.“ Insgesamt ist es befremdlich, dass die Politik meint, unserer Branche neue gesetzliche Reglementierungen auferlegen zu müssen“, betont Stolz. (WLI)

AnhangGröße
cdu-csu-spd-koalitionsvereinbarung-arbeitsrecht-werkvertrag-zeitarbeit.pdf

82.49 KB


Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. www.ig-zeitarbeit.de

25.10.2013

Koalitonsverhandlungen

"Willen der Sozialpartner nicht missachten"

24.10.2013

iGZ-Hauptgeschäftsführer reagiert auf Koalitionsverhandlungen

"Wer in das tariflich fair austarierte System der Zeitarbeitsbranche gesetzlich erneut eingreifen will, missachtet den Willen der Sozialpartner. Außerdem zerstört er die stabile Brückenfunktion der Arbeitnehmerüberlassung für Arbeitslose“, warnt der Hauptgeschäftsführer des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), Werner Stolz.

Zeitarbeit in Deutschland | Unternehmen für Zeitarbeit
iGZ-Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: "Willen der Sozialpartner nicht missachten."

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren zwei von drei Zeitarbeitnehmern zuvor beschäftigungslos. Über Zeitarbeit finden diese zurück in ein geregeltes Arbeitsleben mit sozialversicherungspflichtigem Einkommen. Mit Blick auf die Koalitionsverhandlungen in Berlin hofft Stolz, dass sich insbesondere die Sozialdemokraten von ihren Forderungen nach unverhältnismäßigen Einschnitten in die Zeitarbeit abbringen lassen.

Mindestlöhne

„Die Zeitarbeitsbranche hat in eigener Verantwortung zusammen mit dem Flankenschutz des Gesetzgebers Missbräuche inzwischen weitgehend unmöglich gemacht. Etwa durch die Einführung von Mindestlöhnen von 8,50 Euro (West) ab 1. Januar 2014, durch Branchenzuschläge per Tarif zur Realisierung des Grundsatzes "Gleiches Geld für gleiche Arbeit", durch einen Ethik-Kodex als Maßstab für "Gute Zeitarbeit", durch Verhinderung von Lohndumping mit Drehtür-Effekten à la Schlecker. Auch sei man strikt gegen Umgehungen der erreichten Sozialstandards in der Zeitarbeitsbranche durch Scheinwerkverträge.

Bindungskraft

Mit einer beispiellosen flächendeckenden Tarifanwendung gebe es zudem keine andere Branche in Deutschland, in der Tarifverträge eine so hohe Bindungskraft erreichen. „Daher muss jede Bundesregierung zunächst einmal die verfassungsrechtlich garantierte Tarifautonomie in der Zeitarbeit respektieren“, fordert Stolz. Die neue Bundesregierung wird darüber hinaus anerkennen müssen, dass auch der von der EU-Richtlinie geforderte "Gesamtschutz der Zeitarbeitskräfte" in Deutschland längst umgesetzt ist. Darüber hinausgehenden Regulierungsmaßnahmen sind nach diesen EU-Vorgaben nur unter ganz engen Voraussetzungen, die aber nicht vorliegen, rechtlich zulässig.

Quelle: Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. www.ig-zeitarbeit.de

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