iGZ-Rechtsforum in Potsdam: Branchenzuschläge im Fokus
Der Zeitpunkt des 2. Potsdamer Rechtsforums war laut Werner Stolz, iGZ-Hauptgeschäftsführer, perfekt gewählt. Einen Monat nach Inkrafttreten der ersten Branchenzuschlagstarifverträge, zehn Jahre nach den Hartz-Reformen und 40 Jahre nach Einführung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein guter Anlass, um aus juristischer Sicht auf die Zeitarbeitsbranchen zu schauen.
iGZ- Hauptgeschäftsführer Werner Stolz: "Zeitarbeitsbranche hat sich selbst stark reguliert."
Rund 250 Vertreter aus der Zeitarbeitsbranche, aus Wissenschaft, Politik, Gewerkschaften und anderen Verbänden sowie zahlreiche Juristen kamen dazu im Potsdamer Dorint Hotel Sanssouci zusammen. Ein vielfältiges Bild, das uns spannende Diskussionen ermöglicht, freute sich Stolz. Er erinnerte an die politischen Neuregelungen der Branche: Mindestlohn, EU-Richtlinie, Equal-Pay-Forderung. Zusätzlich hat die Branche sich auch stark selbst reguliert, rief er zum Beispiel den iGZ-Ethik-Kodex und die unabhängige Kontakt- und Schlichtungsstelle ins Gedächtnis. Jetzt reichts aber auch langsam, forderte er in Richtung Politik, die Branche nicht noch stärker einzuzäunen.
Nahezu perfekte Lösung
Dr. Oliver Bertram, Lehrbeauftragter an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, ging tief ins Detail. Er erklärte, auf welche Dinge iGZ-Mitglieder bei der Anwendung der neuen Branchenzuschlagstarifverträge achten müssen. Ich sehe ein, dass die Tarifverträge auf den ersten Blick einige Fragen aufwerfen, räumte er ein. Aber ich bin überzeugt davon, dass diese Branchenzuschläge eine nahezu perfekte Lösung sind besonders wenn man bedenkt, wie eng der Verhandlungsspielraum war, bekräftigte Bertram.
Tarifrechtlich unproblematisch
Die Wirksamkeit der Branchenzuschlagstarifverträge nahm Prof. Dr. Frank Bayreuther, Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht an der Universität Passau, unter die Lupe. Tarifrechtlich sind die Regelungen unproblematisch, resümierte er. Im zweiten Teil seines Vortrages ging er auf den TV LeiZ ein. Er analysierte die Zusatzbestimmungen für die Arbeitnehmerüberlassung in der Metall- und Elektroindustrie und bewertete sie aus juristischer Sicht.
Gelebte Praxis zählt
Auf die Tücken von Werkverträgen verwies Prof. Dr. Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht an der Universität Münster. Relevant sei letztlich gar nicht, was in dem Vertrag selbst stehe. Einen Papiervertrag bekommen alle hin, stellte Schüren klar. Aber bedeutend ist die gelebte Praxis. Danach entscheidet sich, ob ein Scheinwerkvertrag vorliegt oder nicht.
Kontakt- und Schlichtungsstelle
Als einen kritischen Beobachter der Zeitarbeitsbranche stellte Stefan Sudmann, iGZ-Referatsleiter Arbeits- und Tarifrecht, Prof. Franz Josef Düwell vor. Gerade deshalb freuen wir uns sehr, dass wir ihn als unabhängiges Mitglied für unsere Kontakt- und Schlichtungsstelle, kurz KuSS, gewinnen konnten, bekräftigte Sudmann. Düwell, Vorsitzender Richter am Bundesarbeitsgericht a.D., stellte im Anschluss seine Arbeit in der KuSS vor. Liegt der Verdacht vor, dass ein iGZ-Mitglied gegen den iGZ-Ethik-Kodex verstößt, überprüft das unabhängige Gremium eine solche Beschwerde und verhängt gegebenenfalls Sanktionen. Seit Einführung im Mai dieses Jahres gingen 132 solcher Beschwerden ein. Neben Düwell gehören auch Holger Dahl und Torsten Oelmann zur KuSS.
Podiumsdiskussion
Das 2. Potsdamer Rechtsforum endete mit einer engagierten Diskussionsrunde zum Thema Missbrauch alternativer Vertragsformen Vom Contracting bis zum Outsourcing. Unter der Moderation von FAZ-Redakteur Sven Astheimer tauschten sich Prof. Dr. Peter Schüren, Prof. Franz Josef Düwell, IG Metall-Vorstandsmitglied Jürgen Ulber und Dr. Martin Dreyer, iGZ-Geschäftsführer, zu diesem Thema aus. (ML)
Die Präsentationen der Referenten stehen im Anhang zum Download.